Der Anwalt des Gründers von Bitcoin Fog hält die 20- bis 30-jährige Haftstrafe für "völlig unbegründet"
Nachrichten vom 17. August: Der Anwalt von Roman Sterlingov, dem Gründer des Kryptowährungsmixers BitcoinFog, widersetzte sich einer "langfristigen" Gefängnisstrafe, nachdem seine Geldwäschevorwürfe bestätigt wurden. In einem am 15. August beim Bezirksgericht von Columbia in den Vereinigten Staaten eingereichten Dokument schien das Rechtsteam von Sterlingov keine spezifischen Strafvorschläge gegen die Forderung der Staatsanwaltschaft, ihn für 20 bis 30 Jahre ins Gefängnis zu schicken, zu machen. Sie behaupteten, dass basierend auf ähnlichen Fallurteilen der Vorschlag der Regierung "grundlos" sei.
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